Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein bedeutender Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Für viele private Unternehmen bedeutet das: Ihre Websites, Online-Shops und mobilen Anwendungen müssen barrierefrei gestaltet sein.

Was bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Raum?
Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können. Dazu gehören unter anderem:
- Texte mit ausreichend Kontrast und gut lesbarer Schrift
- Alternative Texte für Bilder (Alt-Tags)
- Tastatur-Navigation ohne Maus
- Screenreader-Kompatibilität
- Untertitel oder Audiobeschreibungen für Videos
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft vor allem:
- Private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen (B2C)
- Betreiber von Websites, Online-Shops oder Apps
Achtung: Auch kleine Unternehmen können betroffen sein – es kommt auf Umsatz, Branche und Angebot an.
Warum jetzt handeln?
Die Anforderungen des BFSG gelten bereits. Unternehmen, die jetzt nicht reagieren, riskieren Abmahnungen, Bußgelder und den Verlust von Kunden, die auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind.
Fazit
Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen, ihre Reichweite zu erhöhen und sich inklusiv zu positionieren.
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