Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – albertoit.com

Stand: [05.06.2024]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Alberto IT / albertoit.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über IT-Dienstleistungen, Beratung, Betreuung, Entwicklung, Wartung, Support sowie sonstige vereinbarte Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder durch die tatsächliche Beauftragung und Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

§ 3 Anzahlung / Reservierungsgebühr

Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag eine Anzahlung, ein Vorschuss oder eine Reservierungsgebühr vereinbart wurde, ist diese nach Rechnungsstellung innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.

Bereits geleistete Anzahlungen bzw. Reservierungsgebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde nachträglich von der Beauftragung Abstand nimmt oder die Zusammenarbeit aus Gründen beendet, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

§ 4 Änderungen der Geschäftsführung, Eigentümerstruktur oder Ansprechpartner

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Geschäftsbeziehung zu beenden oder die weitere Zusammenarbeit abzulehnen, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse auf Seiten des Kunden wesentlich verändern.

Eine wesentliche Veränderung liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Geschäftsführung oder Unternehmensleitung vollständig oder überwiegend ausgetauscht wird;
  • das Unternehmen verkauft oder auf einen neuen Eigentümer übertragen wird;
  • die Kontrolle über das Unternehmen wesentlich wechselt;
  • der bisherige Ansprechpartner durch eine andere Person ersetzt wird und eine weitere Zusammenarbeit aus Sicht des Auftragnehmers nicht zumutbar ist;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien erheblich beeinträchtigt ist;
  • der Auftragnehmer aus sachlich nachvollziehbaren Gründen nicht mit der neu eingesetzten verantwortlichen Person zusammenarbeiten möchte.

In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Aufnahme einer neuen Zusammenarbeit abzulehnen oder bestehende Dauerschuldverhältnisse unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen zu beenden.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie Ansprüche aus bereits erbrachten Leistungen bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Ablehnung einzelner Aufträge

Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei, neue Aufträge abzulehnen. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss weiterer Verträge oder auf Fortsetzung einer nicht dauerhaft vereinbarten Geschäftsbeziehung besteht nicht.

Eine Ablehnung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere nicht aus einem unzulässigen diskriminierenden Grund.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Unterlagen und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

§ 9 Kündigung und Beendigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einer Beendigung des Vertragsverhältnisses sind bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und entstandene Ansprüche vollständig zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Hinweis: Diese AGB sind als Vertragsentwurf formuliert und sollten vor ihrer tatsächlichen Verwendung in Deutschland von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Insbesondere die Klausel zur nicht erstattbaren Anzahlung und die Regelung zur Beendigung bei einem Wechsel von Geschäftsführung oder Eigentümer sollten rechtlich auf den konkreten Geschäftsfall abgestimmt werden.

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